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   OLG Oldenburg, 27.06.2013 - 12 W 170/13   

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https://dejure.org/2013,22593
OLG Oldenburg, 27.06.2013 - 12 W 170/13 (https://dejure.org/2013,22593)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.06.2013 - 12 W 170/13 (https://dejure.org/2013,22593)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 12 W 170/13 (https://dejure.org/2013,22593)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 3 KostO; § 20 Abs. 1 KostO
    Benennung des Geschäftswertes bei Übernahme einer Bauverpflichtung im Grundstückskaufvertrag

  • Deutsches Notarinstitut

    Bauverpflichtung in einem Grundstückskaufvertrag, Wiederkaufsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benennung des Geschäftswertes bei Übernahme einer Bauverpflichtung im Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eine Bauverpflichtung ist ein werterhöhender wirtschaftlicher Wert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05

    Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.06.2013 - 12 W 170/13
    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts stellt die gegenüber einer Gemeinde als Verkäuferin eingegangene Bauverpflichtung nämlich einen (werterhöhenden) wirtschaftlichen Wert dar, unabhängig davon, ob die Gemeinde insoweit wirtschaftliche oder nur ideelle Interessen verfolgt (vgl. BGH NJW 2006, 1136/1137 [BGH 24.11.2005 - V ZB 103/05] ).
  • BayObLG, 03.12.1992 - 3Z BR 103/92

    Bewertung einer Bauverpflichtung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.06.2013 - 12 W 170/13
    Dieses Interesse ist, wenn nicht besondere Umstände für die Annahme eines anderen Wertes sprechen, auch in dem hier vorliegenden Fall der Bauverpflichtung für ein privates Wohnhaus, mit der Hälfte des Grundstückskaufpreises zu veranschlagen (vgl. OLG Oldenburg, Nds.RPfl. 1997, 137/138; 1996, 37; BayObLG, MittBayNot 1993, 226; Hartmann, aaO., § 30 KostO Rn. 22).
  • BayObLG, 07.10.1998 - 3Z BR 93/98

    Nachprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung des Tatrichters durch das

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.06.2013 - 12 W 170/13
    Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts richtet sich die Bemessung des Geschäftswertes für die auf der Grundlage eines Grundstückskaufvertrages vorgenommene Eintragung eines Eigentümers entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift regelmäßig nach § 20 Abs. 1 KostO, also nach dem von den Parteien vereinbarten Kaufpreis (vgl. Rohs/Wedewer, KostO (Stand: Dez. 2012), § 20 Rn. 2 und § 60 Rn. 21a m.w.Nachw.; BayObLG JurBüro 1999, 376 ; RPfleger 1996, 378).
  • BayObLG, 29.02.1996 - 3Z BR 340/95
    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.06.2013 - 12 W 170/13
    Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts richtet sich die Bemessung des Geschäftswertes für die auf der Grundlage eines Grundstückskaufvertrages vorgenommene Eintragung eines Eigentümers entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift regelmäßig nach § 20 Abs. 1 KostO, also nach dem von den Parteien vereinbarten Kaufpreis (vgl. Rohs/Wedewer, KostO (Stand: Dez. 2012), § 20 Rn. 2 und § 60 Rn. 21a m.w.Nachw.; BayObLG JurBüro 1999, 376 ; RPfleger 1996, 378).
  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 195/93
    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.06.2013 - 12 W 170/13
    Die Vorschrift findet sowohl bei der Beurkundung von Kaufverträgen als auch bei der Eintragung darauf beruhender Rechtsänderungen im Grundbuch Anwendung (vgl. Hartmann, Kostengesetzte, 42. Aufl., § 20 KostO Rn. 1 m.w.Nachw.; BayObLG aaO.; JurBüro 1994, 623 ).
  • OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 221/14

    Geschäftswert für Eigentumsumschreibung: Kaufvertrag mit einem gemeindlichen

    Diese wirkt kaufpreiserhöhend und ist demnach zusätzlich zu bewerten (OLG Oldenburg JurBüro 2013, 649; OLG Karlsruhe FGPrax 2006, 39; Tiedtke DNotZ 2014, 575/577; Triller MittBayNot 2001, 29 sowie Anm. der Prüfungsabt. der Notarkasse a. a. O., S. 31).
  • OLG München, 21.11.2014 - 34 Wx 215/14

    Geschäftswertfestsetzung für Eigentumsumschreibung: Ausschluss des als

    Die damit verbundene "negative Bauverpflichtung" ist nicht anders zu bewerten wie eine entsprechende "positive Bauverpflichtung" (OLG Oldenburg JurBüro 2013, 649; OLG Karlsruhe FGPrax 2006, 39; Tiedtke DNotZ 2014, 575; Triller MittBayNot 2001, 29 mit Anm. der Prüfungsabt. der Notarkasse a. a. O., S. 31).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 20 W 231/13

    Wert einer Bauverpflichtung im Kaufvertrag

    Hierzu zählt dem Grunde nach jedenfalls auch eine Bauverpflichtung, wobei allerdings in Literatur und Rechtsprechung umstritten ist, wie der Wert einer derartigen Bauverpflichtung zu bemessen ist (vgl. hierzu BGHZ 165, 125 = NJW 2006, 1136 = MDR 2006, 714 = JurBüro 2006, 2009 zugleich mit einer umfangreichen Auflistung des Meinungsstandes; OLG Oldenburg ZNotP 2013, 438).
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